INFORMATIONEN
ZUR ABRECHNUNG
ICH BIN KASSENVERSICHERT.
KANN ICH MICH BEHANDELN LASSEN?
Prof. Ockert behandelt Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.
Sie sind kassenversichert, kein Problem, die Kostenabrechnung erfolgt direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies gilt sowohl bei Ihrer Vorstellung in der Praxis, als auch bei einer möglichen Operation.
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ZUR ABRECHNUNG
KOSTENÜBERNAHME DURCH DIE PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG BZW. BEIHILFE
Kosten die bei der Erstvorstellung anfallen, werden von der Privaten Krankenversicherung übernommen. Ein Untersuchungstermin bei der Erstvorstellung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis zum 3,5fachen Faktor (mit entsprechender Begründung) abgerechnet.
Sollte eine Operation notwendig sein, werden die Kosten in der Regel durch die privaten Krankenkassen getragen. Wenn ein Kostenvoranschlag erforderlich ist, unterstützen wir Sie selbstverständlich.
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ZUR ABRECHNUNG
KOSTENÜBERNAHME DURCH DIE BERUFSGENOSSENSCHAFT.
Die Kosten für die ambulante Vorstellung werden in der Regel von der BG (Berufsgenossenschaft) übernommen.
Wenn eine Operation nötig ist, wird eine gesonderte Anfrage an die BG gestellt. Zudem erfolgt die Vorstellung in der BG-Sprechstunde des LMU Klinikums, wo Prof. Ockert Patienten nach Arbeitsunfällen operiert.
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ZUR ABRECHNUNG
ICH HABE EINE PRIVATE ZUSATZVERSICHERUNG
Die Kostenübernahme der ambulanten Erstvorstellung erfolgt wie bei gesetzlich versicherten Patienten (s.o.).
Im Falle eines operativen Eingriffes werden die Kosten in den meisten Fällen durch eine private Zusatzversicherung übernommen. Da es jedoch eine Vielzahl von individuellen Verträgen gibt, sollten Sie im Vorfeld prüfen wie sich Ihre Versicherungsleistungen darstellen (2 oder 1 Bett, Chefarztbehandlung usw.). Wenn Sie einen Kostenvoranschlag benötigen, geben Sie uns Bescheid, wir helfen Ihnen dabei gerne.
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ZUR ABRECHNUNG
WIE ERFOLGT DIE ABRECHNUNG BEI PRIVATPATIENTEN UND SELBSTZAHLERN?
Die Rechnung über die ambulante Behandlung erhalten Sie im Anschluss an Ihre Vorstellung in unserer Praxis.
Auch die Rechnung der Klinik wird über die Verrechnungsstelle an den Patienten gesendet. Bitte reichen Sie diese dann bei Ihrer Privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe ein. Unser Arzthonorar wird unabhängig von der Klinikrechnung durch uns, oder durch eine Abrechnungsfirma z.B. PVS erstellt und an Sie verschickt. Bitte reichen Sie auch diese Rechnung bei Ihrer PKV bzw. Beihilfe ein.